Energieausweis: Verbrauchs- oder Bedarfs-Ausweis?

Veröffentlicht am 10. Juni 2024 um 13:20

Warum ein neuer Blick auf den Energieausweis jetzt wichtig sein kann! 

 

Stellen Sie sich vor, Sie könnten auf einen Blick erkennen, wie viel Energie Ihre Immobilie verbraucht. Genau dafür gibt es den Energieausweis. Doch wirklich verlässliche Informationen liefert nur der Bedarfsausweis. Warum sollten Eigentümer und Bestandshalter diesen jetzt unbedingt beantragen und welche Vorteile ergeben sich daraus?

Bereits vor über 20 Jahren wurden die ersten Energieausweise versuchsweise für Immobilien ausgestellt. Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2007 sind sie für alle zur Vermietung, Verpachtung oder zum Verkauf angebotenen Gebäude verpflichtend. Diese Ausweise sollen potenziellen Mietern und Käufern schnell und transparent den Energieverbrauch aufzeigen, Vergleiche zwischen Gebäuden ermöglichen und Eigentümer zu energetischen Sanierungen motivieren.

Der Gebäudebetrieb ist für etwa 35 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs und rund 30 Prozent der CO₂-Emissionen verantwortlich. Angesichts der ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung – Treibhausgasneutralität bis 2045 – sind energieeffiziente Gebäude unerlässlich. Daher sollten Bestandshalter nicht zögern und sofort mit der energetischen Sanierung beginnen. Der erste Schritt dazu ist die Ermittlung des Ist-Zustands: Wie steht meine Immobilie energetisch da? Ein Energieausweis, genauer gesagt ein Bedarfsausweis, gibt die Antwort.

 

Energieverbrauchsausweis: Günstig, aber wenig aussagekräftig

Auf den ersten Blick scheint der Verbrauchsausweis attraktiv: Er ist kostengünstig und lässt sich oft mit wenigen Klicks online beantragen, ganz ohne Vor-Ort-Besuch. Doch seine Aussagekraft ist gering.

Die Berechnungen basieren auf dem gemessenen Energieverbrauch, der stark vom individuellen Nutzerverhalten abhängt. Das ist besonders problematisch bei einem Nutzungswechsel. Ein Beispiel: Labore verbrauchen viel mehr Energie als Büros. Die Energiekennwerte eines Verbrauchsausweises bieten daher keine zuverlässige Prognose für den künftigen Energiebedarf.

Darüber hinaus ist der Verbrauchsausweis bei Neubauten oder lückenhaft erfassten Verbräuchen nicht anwendbar. Für die Ausstellung müssen vollständige Verbrauchsdaten der letzten 36 Monate vorliegen, die nicht älter als 18 Monate sind. Auch signifikante energetische Maßnahmen innerhalb dieses Zeitraums machen ihn unbrauchbar.

 

Energiebedarfsausweis: Detailliert und unabhängig vom Nutzerverhalten

Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes – unabhängig vom Nutzerverhalten. Damit ist er ideal für Neubauten, schlecht dokumentierte Verbrauchsdaten und nach Sanierungsarbeiten.

Berechnung und Vorteile eines Bedarfsausweises

1. **Erstellung eines "digitalen Zwillings"**: Ein präzises, digitales Modell des Gebäudes, das alle relevanten energetischen und technischen Daten erfasst.
2. **Zonierung**: Das Modell wird in verschiedene Nutzungszonen wie Büro, Labor oder Empfangsbereich unterteilt. Jede Zone hat spezifische Anforderungen an Heizung, Kühlung, Belüftung und Beleuchtung.

Ist eine Nutzungsänderung geplant, können Simulationen im Modell durchgeführt werden. Dies ermöglicht eine genaue Prognose des Energieverbrauchs und erleichtert die Planung energetischer Maßnahmen.

Die detaillierte und präzise Erstellung eines Bedarfsausweises mag aufwendiger und teurer sein, doch Experten und Branchenverbände empfehlen ihn ausdrücklich. Die Transparenz und Genauigkeit der Ergebnisse sind unschätzbar wertvoll und helfen Eigentümern, energetische Schwachstellen zu erkennen und gezielte Verbesserungen vorzunehmen.

 

Nutzen für Eigentümer: Schwachstellen erkennen und Maßnahmen planen

Ein Bedarfsausweis zeigt genau, wo energetische Schwächen bestehen und welche Optimierungen möglich und sinnvoll sind. Eigentümer sollten daher nicht warten, bis der alte Ausweis abgelaufen ist. Eine frühzeitige Beantragung ermöglicht Simulationen, die verschiedene Maßnahmen hinsichtlich Kosten, Aufwand und Nutzen vergleichbar machen.

Für ältere Gebäude ist dieses Wissen besonders wichtig, da Immobilien mit hohem Energiebedarf an Wert verlieren. Auch für Finanzierungskosten spielt der energetische Zustand eine Rolle.

Zusätzlich dient der Bedarfsausweis als Basis für energieeffiziente Sanierungspläne. Bei Wohngebäuden kann er als Grundlage für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) genutzt werden. Diese fundierten Planungen helfen, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Eine von Energieberatern erstellte Energieberatung ist zudem Voraussetzung für höhere Förderzuschüsse.

Förderungen und Fazit: Jetzt handeln, klima- und kostenbewusst sanieren

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024 fasst frühere Programme zusammen und bietet noch attraktivere finanzielle Unterstützung für energetische Optimierungen. Energieberatungen können mit bis zu 80 Prozent gefördert werden.

Der Bund unterstützt energetische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen. Zuschüsse betragen bis zu 15 Prozent für Gebäudehülle und Anlagentechnik, bis zu 30 Prozent für Wärmeerzeugung und entsprechende Prozentsätze für Heizungsoptimierung.

Anträge auf Förderung und Energieberatung können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Wichtig ist die Einbindung von Energieberatern, die bei der Deutschen Energie-Agentur (Dena) registriert sind.

Abschliessend:

In Zeiten der Klimakrise ist sofortiges Handeln im Gebäudesektor unerlässlich. Der Bedarfsausweis ist der erste Schritt zu einem umfassenden und nachhaltigen Sanierungsplan. Die detaillierten Informationen und vielfältigen Fördermöglichkeiten machen es für Eigentümer lohnenswert, sofort aktiv zu werden – zum Wohle des Klimas und des eigenen Portemonnaies.

 

Zielgruppe:
Immobilien-Eigentümer, VerwalterInnen, Immobilienprofis, Immobilienmakler, Zertifizierte Verwalter/innen, Wohnimmobilienverwalter/innen, Wertermittler, Zertifizierte Wertgutachter, Immobilienfinanzierer, Baufinanzierer, Kapitalanleger.
Stichworte:
Energieausweis, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis, Immobilienpreise, Immobilienenergie, Umlage Energeikosten, Betriebskosten Haus und Wohnung. 
Immobilienfinanzierung, Ausbildung Makler Hausverwalter Wertermittler, Weiterbildung Wohnimmobilienverwalter, Immobilienmakler Ausbildung, Makler Fortbildung, Pflichtfortbildung nach §34C GEWO / ABV.