Wer darf Hausverwaltung machen?

Veröffentlicht am 28. Juni 2023 um 14:55

Ausbildung und Voraussetzungen für Hausverwalter - wer darf als Verwalter tätig werden?

Das Berufsbild des Hausverwalters ist auf dem ersten Blick für viele unklar. Es gibt keine direkte Berufsausbildung mit dem Titel "Hausverwalter" oder "Wohnimmobilienverwalter". Der Weg zu dieser Tätigkeit führt oft über andere Qualifikationen und spezielle Weiterbildungen. In diesem Blogpost beleuchten wir die bestehenden Berufsmöglichkeiten, die Voraussetzungen und die kontinuierlichen Anforderungen an diese wichtige Position.

Hausverwalter Ausbildung: Der Weg über den Immobilienkaufmann

Die übliche und formal anerkannte Ausbildung im Bereich Immobilienwirtschaft ist die zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau. Diese dreijährige Ausbildung ist umfangreich und bereitet die Auszubildenden auf verschiedene Bereiche in der Immobilienwirtschaft vor – darunter auch die Immobilienverwaltung.

In der Ausbildung lernen die angehenden Immobilienkaufleute nicht nur Grundlagen der Immobilienbewirtschaftung, sondern auch wichtige Kenntnisse im Bereich Facility Management, Immobilienmakeln und Portfolioverwaltung. Diese Ausbildung bietet also eine solide Grundlage für eine spätere Tätigkeit als Hausverwalter.

 

Hausverwalter Voraussetzungen: Keine formale Ausbildung notwendig

Ein wesentlicher Punkt, den viele Interessierte nicht wissen: Für die Tätigkeit als Hausverwalter oder Wohnimmobilienverwalter ist keine spezielle Ausbildung zwingend vorgeschrieben. Dies eröffnet auch Quereinsteigern hervorragende Möglichkeiten. Wer den Einstieg ohne umfangreiche immobilienwirtschaftliche Vorkenntnisse wagt, kann durch gezielte Weiterbildungen und Zertifikatslehrgänge das notwendige Wissen erwerben.

 

Quereinstieg als Hausverwalter: Chancen und Herausforderungen

Da viele Hausverwalter als Quereinsteiger in die Branche kommen, sind Zertifikatsausbildungen von großer Bedeutung. Diese bieten kompakte Lehrgänge, die praxisorientiertes Wissen vermitteln und auf die speziellen Anforderungen im Bereich der Immobilienverwaltung vorbereiten. Der „Geprüfte Haus- oder Wohnimmobilienverwalter“ ist eine gängige Zertifikatsausbildung, die von verschiedenen Bildungseinrichtungen angeboten wird.

Gesetzliche Verpflichtungen seit 2018: Weiterbildung ist ein Muss

Seit dem 1. August 2018 gibt es klare gesetzliche Vorgaben für selbständige Wohnimmobilienverwalter. Diese müssen sich alle drei Jahre mindestens 20 Zeitstunden (oder 30 Unterrichtsstunden) zu immobilienwirtschaftlichen Fachthemen weiterbilden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Hausverwalter immer auf dem neuesten Stand der gesetzlichen und fachlichen Entwicklungen sind.

Wichtig ist dabei auch, dass die erworbenen Qualifikationen gegenüber den Kunden offen gelegt werden müssen. Dies schafft Transparenz und Vertrauen gegenüber den Eigentümern und Mietern.

Mitgliedschaft in Berufsverbänden: Ein weiterer Qualitätsnachweis

Für Hausverwalter und Wohnimmobilienverwalter kann die Mitgliedschaft in einem Berufsverband ein zusätzlicher Qualifikationsnachweis sein. Viele Verbände verlangen vor der Aufnahme den Nachweis über entsprechende Aus- und Weiterbildungen sowie Fachkunde. Eine solche Mitgliedschaft bietet nicht nur Zugang zu einem Netzwerk von Fachkollegen, sondern oft auch zusätzliche Weiterbildungsangebote und rechtliche Unterstützung.

Wohnimmobilienverwalter – Eine Tätigkeit mit vielen Wegen und ständigen Anforderungen

Die Tätiglkeit des Hausverwalters ist vielfältig und bietet zahlreiche Einstiegsmöglichkeiten, insbesondere für Quereinsteiger. Eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann ist zwar eine wertvolle Basis, jedoch nicht zwingend notwendig. Wichtig ist ein kontinuierlicher Bildungsweg, um den gesetzlichen Anforderungen und den Erwartungen der Kunden gerecht zu werden.

Ob durch eine formale Ausbildung, Zertifikatslehrgänge oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband – die Möglichkeiten zur Qualifikation und Weiterbildung sind vielfältig und unerlässlich für einen erfolgreichen Berufsweg als Hausverwalter.

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Zielgruppe:
WEG-Eigentümer, Immobilien-Eigentümer, VerwalterInnen, Immobilienprofis, Immobilienmakler, Zertifizierte Verwalter/innen, Wohnimmobilienverwalter/innen, Wertermittler, Zertifizierte Wertgutachter, Immobilienfinanzierer,, Kapitalanleger.

Stichworte:
Hausverwalter werden, Immobilienfachwissen, Voraussetzung Hausverwalter, Immobilienverwalter Ausbildung, §34C GewO.
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