Neue Förderungen für Klimafreundliche Heizungen

Veröffentlicht am 29. Mai 2024 um 22:53

Neuerungen in der Heizungsförderung 2024mit einem vollständigen Überblick über die Heizungsförderung 2024 durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Tipps und Infos speziell für Hausverwalter.

---

Einführung der neuen Fördermaßnahmen

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 hat sich auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) erheblich gewandelt. Über eine gezielte Förderung sollen alte Öl- und Gaskessel gegen moderne, klimafreundliche Alternativen ausgetauscht werden.

 

Zeitplan der Antragstellung

Die Antragsstellung für die Heizungsförderung wurde gestaffelt eingeführt. Seit dem 27. Februar 2024 können Privatpersonen Anträge stellen. Besonders interessant: Ab dem 28. Mai 2024 sind auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) antragsberechtigt. Bis August sollen zusätzlich Anträge von Eigentümern vermieteter Einfamilienhäuser und Wohnungseigentümern möglich sein.

 

Übergangsregelung für nachträgliche Anträge

In einem Übergangszeitraum können Anträge nachträglich gestellt werden, sofern die Maßnahmen zwischen dem 29. Dezember 2023 und Ende August 2024 begonnen wurden. Dies ist eine wichtige Information, um den Anspruch auf Förderung zu gewährleisten.

 

Grundförderung und zusätzliche Boni

Die Grundförderung für den Austausch einer alten Heizung durch eine klimafreundliche auf Basis erneuerbarer Energien beträgt 30 Prozent der Kosten. Zusätzlich können Boni, wie der Effizienzbonus und der Speed-Bonus, in Anspruch genommen werden. Der Effizienzbonus beläuft sich auf fünf Prozent, wenn spezielle Bedingungen erfüllt sind, und der Speed-Bonus kann bis zu 20 Prozent der Investitionskosten ausmachen.

 

Förderhöchstgrenzen und kombinierte Maßnahmen

Die Grundförderung und Boni können bis zu einer Höhe von 70 Prozent kombiniert werden. Für Einfamilienhäuser liegt die maximale Förderung bei 21.000 Euro. Die förderfähigen Kosten erhöhen sich bei Mehrfamilienhäusern abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten. Weiterhin können auch Zuschüsse für zusätzliche Effizienzmaßnahmen wie Dämmung beantragt werden.

 

Finanzierung durch die KfW

Neben den Investitionskostenzuschüssen bietet die KfW auch zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen für Effizienzhaus-komplette Sanierungen. Neu ist ein Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, speziell für private Selbstnutzer mit einem Einkommen bis zu 90.000 Euro.

 

Stichworte: Alternative Energie, KFW Förderung, WEG-Recht, Balkonkraftwerk, Alternative Energie, Förderung alternative Heizung, Sondereigentumsrecht, Wohnungseigentumsrecht, BEG-EM, Miteigentumsanteil, Gemeinschaftseigentum BHKW Heizung, Hausverwalter Wissen, Wohnimmobilienverwalter Ausbildung, Fachfortbildung Immobilienverwalter/in, WEG-Recht 2021, Zertifizierter Verwalter, Prüfungswissen Zertifzierter Verwalter Effizienzmassnahmen, Eigentümerwissen. 

 

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.

Erstelle deine eigene Website mit Webador