Sonderabschreibungen für neue Mietwohnungen nach §7 EStG

Veröffentlicht am 28. Mai 2024 um 13:25

In einer dynamischen Reaktion auf die gestiegenen Baukosten hat der Gesetzgeber mit dem neuen Wachstumschancengesetz die Baukostenobergrenze und die Förderhöchstgrenze für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG angepasst. In diesem spannenden Top-Thema werfen wir einen Blick darauf, was nun gilt und welche Chancen sich für Bauprojekte ergeben.

Bereits 2019 führte der Steuergesetzgeber eine Sonderabschreibung ein, um den Neubau von Mietwohnungen anzukurbeln. Innerhalb der ersten vier Jahre konnten bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben werden, zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung. Diese Sonderabschreibung galt ursprünglich für Neubauprojekte mit Bauantrag oder Bauanzeige bis Ende 2021 und wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 für Bauanträge ab 2023 reaktiviert – jedoch nur unter bestimmten Effizienzvorgaben. Neubauprojekte mit Bauantragstellung im Jahr 2022 sind daher leider von dieser Förderung ausgeschlossen. Der Gesetzgeber wollte damit einen neuen Anreiz für Bauprojekte schaffen und nicht bestehende Projekte nachträglich fördern.

Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber nun auf die gestiegenen Baukosten reagiert und die Regelungen zur Sonderabschreibung überarbeitet. Was umfasst das neue Gesetz genau?

### Neuer Förderzeitraum
Der Förderzeitraum wurde ausgedehnt: Bauanträge müssen nun vor dem 1. Oktober 2029 eingereicht werden, um die Vorteile der Sonderabschreibung zu nutzen. Damit wird der Zeitraum um fast drei Jahre verlängert, was Bauherren zusätzlichen Spielraum bietet.

### Neue Effizienzvorgaben
Um von der Sonderabschreibung profitieren zu können, müssen Neubauprojekte zwischen 2023 und Oktober 2029 die Kriterien eines "Effizienzhaus 40" mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllen und das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" (QNG) vorweisen.

### Erhöhte Baukostenobergrenze
Die Baukostenobergrenze wurde auf 5.200 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht, was eine Anpassung an die gestiegenen Baukosten und die strengeren Effizienzanforderungen darstellt. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2023.

### Erhöhte Förderhöchstgrenze
Die maximal abschreibbaren Kosten wurden auf 4.000 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche angehoben, eine beeindruckende Erhöhung um 60 %. Damit wird die Sonderabschreibung für aktuelle Neubauprojekte wesentlich attraktiver.

### Einhaltung der De-minimis-Verordnung
Sowohl nach alter als auch nach neuer Rechtslage kann die Sonderabschreibung nach § 7b EStG nur in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen der De-minimis-Verordnung eingehalten werden. Neue Regelungen schränken dies auf Anspruchsberechtigte mit Gewinneinkünften ein, wodurch Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht mehr betroffen sind.

Zusammengefasst bieten die neuen Regelungen des Wachstumschancengesetzes eine willkommene Erleichterung und attraktive Anreize für Bauherren, die in den Neubau von Mietwohnungen investieren möchten. Durch die verlängerten Förderzeiträume, die erhöhten Baukosten- und Förderhöchstgrenzen sowie die neuen Effizienzanforderungen wird der Weg zu nachhaltigem und kosteneffizientem Bauen geebnet. Das macht die Sonderabschreibungen nach § 7b EStG zu einem zentralen Thema für den Immobilienmarkt und für alle, die an nachhaltiger Stadtentwicklung interessiert sind.

 

Zielgruppe:
Immobilien-Eigentümer, VerwalterInnen, Immobilienprofis, Immobilienmakler, Zertifizierte Verwalter/innen, Wohnimmobilienverwalter/innen, Wertermittler, Zertifizierte Wertgutachter, Immobilienfinanzierer, Baufinanzierer, Kapitalanleger.
Stichworte:
Steuerrecht, Steuerliche Abschreibung Immobilien, AFA Immobilien, Soner-AfA Investitionen, Kapitalanlage Immobilie,  Grundsteuern, Reform des Steuerrechts, Immobilienpreise, Nebenkosten Immobilien, Betriebskostenabrechnung, Umlage der Grundsteuer auf den Mieter,
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