Nebenkostenprivileg fällt in 2024 weg

Veröffentlicht am 23. Mai 2024 um 12:54

Ab dem 1.7.2024 wird das Nebenkostenprivileg für den Kabel-TV-Anschluss gestrichen. Das folgende müssen Mieter und Vermieter in Mehrfamilienhäusern beachten.

 

Das Ende des Nebenkostenprivilegs im Überblick

Am 1. Juli 2024 tritt eine bedeutende Änderung für Mieter und Vermieter in Kraft: Das Nebenkostenprivileg wird abgeschafft. Diese Regelung ermöglichte es Vermietern bisher, die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss über die Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Diese Änderung betrifft vor allem Mehrfamilienhäuser, in denen ein gemeinsamer Kabelanschluss genutzt wird.

 

Warum wird das Nebenkostenprivileg gestrichen?

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs geht auf eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zurück, die bereits im Dezember 2021 beschlossen wurde. Die Regierung verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, mehr Transparenz und Fairness bei den Mietnebenkosten zu schaffen.

 

Auswirkungen auf die Betriebskostenabrechnung

Rund zwölf Millionen Haushalte in Deutschland erhalten seit den 1980er-Jahren die TV-Grundversorgung über Breitbandnetze als Teil der Wohnungsmiete. Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs müssen die Vorauszahlungen für Betriebskosten zusätzlich zur Grundmiete ab Juli 2024 entsprechend angepasst werden.

 

Was passiert mit den bereits geleisteten Vorauszahlungen?

Die Kabelgebühren dürfen nur noch für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024 in der Betriebskostenabrechnung auftauchen. Danach müssen diese Kosten aus der Betriebskostenabrechnung herausgenommen werden.

 

Optionen für Mieter: Einzelvertrag oder alternative Technologien

Ab Juli 2024 haben Mieter die Möglichkeit, individuelle Verträge mit Kabel-TV-Anbietern abzuschließen oder auf alternative Übertragungstechnologien wie Antenne, Satellit oder internetbasiertes Fernsehen umzusteigen.

 

Sonderkündigungsrecht für Mieter

Eine wichtige Regelung dabei ist das Sonderkündigungsrecht, das es Mietern ermöglicht, die Kabelversorgung gegenüber dem Vermieter zu kündigen, wenn das Mietverhältnis mindestens 24 Monate besteht. Nach einer solchen Kündigung muss die Miete um den Betrag reduziert werden, der für den Kabelanschluss bei Vertragsabschluss üblich war

 

Auswirkungen auf die Grundmiete

Einige Vermieter planen, die Anschlusskosten künftig als Bestandteil der Grundmiete oder über einen separaten Kabelvertrag weiterzuführen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung des Mieters, da durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs eine Vertragsänderung notwendig wird.

 

Hinweise zu Mietvertrag und Zustimmungspflicht

Sollte ein Mieter einem separaten Vertrag oder einer Erhöhung der Grundmiete zustimmen, darf die anfängliche Laufzeit der neuen Vereinbarungen maximal 24 Monate betragen. Danach können Mieter mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch bei einem Umzug.

 

TV-Gebühren und Sozialleistungen: Was ändert sich?

Durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs entfällt auch die Möglichkeit für Empfänger von Sozialleistungen, die Kosten für Kabel-TV-Gebühren über die "Kosten der Unterkunft (KdU)" erstattet zu bekommen. Dies stellt insbesondere für Bürgergeld-Bezieher eine finanzielle Herausforderung dar.

 

Forderung nach Unterstützung durch die Jobcenter

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Deutsche Mieterbund fordern daher, dass die Jobcenter nach Ablauf der Frist weiterhin verpflichtet sein sollten, die TV-Gebühren zu zahlen. Dies würde mindestens zwei Millionen Bürgergeldempfängern zugutekommen.

 

Die Rolle der Glasfaser: weiterhin umlegbar

Eine Ausnahme bildet jedoch die Umlage von Kosten für neue Glasfaserleitungen. Hat ein Wohnungsvermieter solche Leitungen verlegen lassen, ist es ihm weiterhin gestattet, ein Glasfaserbereitstellungsentgelt zu berechnen und über die Nebenkosten auf die Mieter umzulegen. Dabei gelten jedoch bestimmte Begrenzungen in Höhe und Dauer.

 

Details zur Umlagefähigkeit bei Glasfaseranschlüssen

Dieses Entgelt darf bis zu fünf Jahre – in Ausnahmefällen bis zu neun Jahre – maximal fünf Euro pro Monat betragen. Nach Ablauf dieser Fristen können dann nur noch die Kosten für den Betriebsstrom und die Wartungskosten der gebäudeinternen Netzinfrastruktur über die Betriebskosten abgerechnet werden.

 

TKG-Novelle 2024: Hintergrund und Übergangsfristen

Das Ende des Nebenkostenprivilegs und die Einführung der neuen Regelungen sind Teil der TKG-Novelle 2024. Damit wurde ein bedeutender Schritt in Richtung mehr Transparenz und Fairness bei den Mietnebenkosten umgesetzt.

 

Übergangsfristen für Vermieter

Für Vermieter in Bestandsimmobilien läuft eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Bis dahin müssen alle notwendigen Anpassungen vorgenommen werden.

 

Fazit: Vorbereitung ist alles

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs bringt erhebliche Veränderungen für Mieter und Vermieter mit sich. Beide Parteien sollten die neuen Regelungen genau kennen und rechtzeitig alle notwendigen Schritte einleiten. Dies sorgt für Klarheit und verhindert mögliche Konflikte.

Insgesamt bietet die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs eine Chance, die Mietnebenkosten transparenter und fairer zu gestalten. Mieter können nun selbst entscheiden, welche TV-Versorgung sie benötigen, und Vermieter müssen ihre Abrechnungspraxis anpassen.

Stichworte: Nebenkostenprivileg,  Glasfasserleitung in der WEG,WEG-Recht, Balkonkraftwerk, Förderung alternative Heizung, Sondereigentumsrecht, Wohnungseigentumsrecht, BEG-EM, Miteigentumsanteil, Gemeinschaftseigentum BHKW Heizung, Hausverwalter Wissen, Wohnimmobilienverwalter Ausbildung, Fachfortbildung Immobilienverwalter/in, WEG-Recht 2021, Zertifizierter Verwalter, Prüfungswissen Zertifzierter Verwalter Effizienzmassnahmen, Eigentümerwissen. 

 

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.

Erstelle deine eigene Website mit Webador