Wachstumschancengesetz: Neue degressive AfA für Neubauten

Veröffentlicht am 25. April 2024 um 15:04

Das Wachstumschancengesetz hat die Ziellinie erreicht: Der Bundesrat hat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses grünes Licht gegeben. Die degressive AfA für den Wohnungsneubau ist somit beschlossene Sache. Hier ein umfassender Überblick.

Die zeitlich befristete Wiedereinführung einer degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) für Neubauwohnungen ist ein zentraler Bestandteil des "Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" – kurz Wachstumschancengesetz. Nach einigen Änderungen durch den Vermittlungsausschuss hat der Bundesrat am 22. März 2024 schließlich zugestimmt.

Ab sofort können Wohngebäude, die neu errichtet oder im Jahr der Fertigstellung erworben wurden, mit einer Abschreibung von fünf Prozent – vorher waren es sechs Prozent – steuerlich geltend gemacht werden.

Die Konditionen der Degressiven AfA kurz und knapp:
Die degressive Abschreibung ist speziell für neu errichtete oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen vorgesehen.
Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten abgeschrieben werden. In den folgenden Jahren wird ebenfalls fünf Prozent des Restwertes steuerlich abgesetzt.
Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Der Baubeginn muss im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2029 liegen.
Erstmals ist der angezeigte Baubeginn das ausschlaggebende Kriterium für die Gewährung der degressiven AfA, nicht mehr der Bauantrag. Dies soll Anreize bieten für Bauprojekte, die zwar geplant, aber aus diversen Gründen – etwa Finanzierungsproblemen – noch nicht begonnen wurden. So soll der bestehende Bauüberhang von über 800.000 genehmigten Wohnungen abgebaut werden.
Beim Immobilienkauf muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtsgültig abgeschlossen werden. Die Immobilie muss im Jahr der Fertigstellung erworben werden.
Die degressive AfA kann zudem mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Gefördert werden Neubauten mit energetischem Effizienzhausstandard 40 und Nachhaltigkeitssiegel QNG (EH40 / QNG), die Baukostenobergrenze liegt bei 5.200 Euro pro Quadratmeter.
Die Bedingungen der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau wurden ebenfalls mit dem Wachstumschancengesetz verbessert: Der Anwendungszeitraum wurde bis Ende September 2029 verlängert, die Baukostenobergrenze auf 5.200 Euro pro Quadratmeter erhöht (zuvor 4.800 Euro) und die begünstigten Herstellungs- und Anschaffungskosten liegen jetzt bei 4.000 Euro pro Quadratmeter (zuvor 2.500 Euro).
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Blick hinter die Kulissen des Vermittlungsverfahrens:
Der Weg zum Wachstumschancengesetz war steinig. Ursprünglich wollte Finanzminister Christian Lindner (FDP) seinen Gesetzentwurf für neue Steueranreize am 16. August 2023 durchs Kabinett bringen, doch das Vorhaben wurde von der Regierung blockiert. Auf einer Klausurtagung am 29. August 2023 wurden schließlich die Vorschläge der Bauministerin Klara Geywitz (SPD) akzeptiert.

Der Bundestag verabschiedete den Entwurf am 17. November 2023 mit den Stimmen der Ampel-Koalition. Doch im Bundesrat scheiterte das Gesetz am 24. November 2023 und wurde in den Vermittlungsausschuss überwiesen, da es dort keine Mehrheit gefunden hatte.

Nach eingehender Beratung am 21. Februar 2024 wurden zahlreiche Anpassungen vorgenommen. Diese Version wurde am 23. Februar 2024 vom Bundestag bestätigt. Auch der Bundesrat musste nochmals zustimmen. Die unionsgeführten Länder hatten ihre Zustimmung von der Rücknahme der Abschaffung der Agrardiesel-Subventionen abhängig gemacht. Dank der Ankündigung der Bundesregierung, die Landwirtschaft anderweitig zu entlasten, wurde eine Blockade im Bundesrat letztlich verhindert.

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