Bildungsurlaub: Immobilien-Englisch

Veröffentlicht am 12. März 2024 um 14:08

In vielen Bundesländern haben Arbeitnehmer jedes Jahr das Recht auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub (BU) oder sogar zehn Tage alle zwei Jahre. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass Ihre gewünschte Fortbildungsmaßnahme von der zuständigen Schulbehörde als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Unsere Seminare für Immobilienmakler/in, Wohnimmobilienverwalter/in, WEG-Verwalter/in, Wertermittler/in und Immobilienwirt/in durchlaufen alle zwei Jahre den Anerkennungsprozess bei der zuständigen Behörde. In der Regel wird diese Anerkennung erteilt, und wir dürfen daher Bildungsurlaubs-Bestätigungen für unsere Teilnehmer ausstellen.

Das bedeutet, dass wir Ihnen für die genannten Seminare auf Anfrage eine Bestätigung über fünf oder zehn Tage Bildungsurlaub ausstellen können. Trotz Ihres gesetzlichen Anspruchs auf Bildungsurlaub ist es jedoch essenziell, den Termin mit Ihrem Arbeitgeber abzustimmen. Ihr Arbeitgeber hat insbesondere bei der Terminierung ein erhebliches Mitspracherecht. Daher sollten Sie den geplanten "Fortbildungsurlaub" rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber klären.

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