Wer seine alte Heizung gegen eine klimafreundlichere Version austauschem möchte, kann sich wieder auf Unterstützung vom Staat freuen!
Dank neuer Fördermittel wird der Wechsel zur neuen klimafreundlichen Heizung jetzt noch attraktiver. Bisher sah die Lage nämlich anders aus: Nicht jeder Eigentümer durfte bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Antrag stellen. Doch die Zeiten ändern sich!
Die KfW hat ihr Förderprogramm erweitert: Ab sofort dürfen auch private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) Anträge einreichen, solange die Maßnahmen das Gemeinschaftseigentum betreffen. Diese neue Ankündigung der KfW eröffnet eine Vielzahl neuer Möglichkeiten!
Das Ziel dieser Förderungen ist klar: Wir wollen die Treibhausgasemissionen reduzieren, indem wir auf erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung setzen.
Und jetzt wird es richtig spannend: Ihre Anträge werden in Rekordzeit bearbeitet! Der Bund stellt die Mittel bereit, die bequem digital beantragt werden können. Laut KfW erfolgt die Zusage bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten binnen Minuten – vollautomatisiert! Doch das ist noch nicht alles: Neben den Zuschüssen bietet die KfW auch zinsgünstige Ergänzungskredite an, die bei Ihrer Hausbank beantragt werden können.
Seit Ende Februar läuft die Heizungsförderung, basierend auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das im September vom Bundestag beschlossen wurde. Bisher konnten nur Privatpersonen mit selbstbewohnten Einfamilienhäusern einen Antrag stellen. Doch das ändert sich nun!
Mit dem Einbau einer Wärmepumpe und neuen Förderanträgen eröffnen sich nun viele neue Möglichkeiten. Ab Ende August können sogar Unternehmen, Kommunen, sowie Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in WEGs in Deutschland ihre Anträge stellen. Also, sehen Sie neue Horizonte!
Ein kleiner, aber wichtiger Hinweis am Rande: Förderfähige Projekte können bereits jetzt beginnen. Wenn die Maßnahmen vor Ende August 2024 starten, haben Sie bis Ende November Zeit, einen Antrag zu stellen. Ab September müssen die Anträge jedoch vor Beginn des Heizungstauschs gestellt werden, um die Fördermittel zu sichern.
Weitere Informationen auf der Webseite der KFW
Zielgruppe:
Immobilien-Eigentümer, VerwalterInnen, Immobilienprofis, Immobilienmakler, Zertifizierte Verwalter/innen, Wohnimmobilienverwalter/innen, Wertermittler, Zertifizierte Wertgutachter, Immobilienfinanzierer, Baufinanzierer, Kapitalanleger.
Stichworte:
Klimafreundliches Heizen, Förderfähiges Heizen, Tausch Heizung mit Fördeung, KFW Förderung Heizung, Immobilienpreise, Immobilienrenovierung der Heizanlage.
Immobilienfinanzierung, Ausbildung Makler Hausverwalter Wertermittler, Weiterbildung Wohnimmobilienverwalter, Immobilienmakler Ausbildung, Makler Fortbildung, Pflichtfortbildung nach §34C GEWO / ABV.
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