Reform der Grundsteuer: Ein erfrischender Blick auf die neuen Herausforderungen
Im Jahr 2018 wurde das deutsche Steuerrecht auf den Kopf gestellt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die alten Bestimmungen zur Einheitsbewertung für verfassungswidrig. Der Grund: Sie spiegelten den tatsächlichen Wert der Grundstücke nicht korrekt wider und führten zu erheblichen Ungerechtigkeiten. Die Botschaft des höchsten Gerichts war klar: Es musste eine neue, gerechtere Regelung her.
Ein mutiger Schritt nach vorn: Am 4. November 2020 griff der Landesgesetzgeber diese Herausforderung auf und brachte das Landesgrundsteuergesetz auf den Weg. So betrat Baden-Württemberg Neuland und schuf ein eigenes System, unabhängig vom Bundesgesetz.
Die Kernidee der neuen Bewertung ist einfach, aber kraftvoll: Der Wert eines Grundstücks basiert nun auf der Fläche des Bodens und den Bodenrichtwerten, die von den kommunalen Gutachterausschüssen festgelegt werden. Multipliziert man diesen Grundsteuerwert mit einer bestimmten Steuermesszahl (in der Regel 0,91 Promille für Wohnimmobilien), erhält man den Grundsteuermessbetrag. Dieser wird dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.
Doch so einfach die Formel auch klingt, die Neuregelungen haben viele Debatten entfacht. Zahlreiche Kläger haben das Landesgrundsteuergesetz vor Gericht angefochten. Doch das Finanzgericht Baden-Württemberg wies alle Einwände zurück und bestätigte die Verfassungsmäßigkeit der Regelung.
Ein zentrales Argument hierbei: Der Landesgesetzgeber besitzt einen weiten Ermessensspielraum. Es ist ihm erlaubt, den Grund und Boden separat von den darauf errichteten Gebäuden zu besteuern. Obwohl dies eine Abkehr von bisherigen Praktiken und den Vorgehensweisen anderer Bundesländer darstellt, entspricht diese Methode voll und ganz den Normen des Grundgesetzes.
Weshalb ist die Heranziehung der Bodenrichtwerte so bedeutend? Diese Werte spiegeln den Verkehrswert des Grundstücks wider, der sowohl das Nutzenpotenzial als auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigentümers repräsentiert. Die neue Methode stellt sicher, dass Grundstücke im Vergleich zueinander fair bewertet werden.
Natürlich ist kein System perfekt. Der pauschale Ansatz der Bodenrichtwerte führt zu unvermeidbaren Ungenauigkeiten. Doch der Verwaltungsaufwand einer detaillierteren Bewertung wäre schlichtweg untragbar. Der Gesetzgeber kompensiert diese Ungenauigkeit mit einer Toleranzspanne von plus/minus 30 % bezogen auf den Verkehrswert. Zudem kann der Eigentümer im Einzelfall durch ein Sachverständigengutachten einen abweichenden Wert nachweisen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Überprüfbarkeit der Bodenrichtwerte. Da diese besondere Expertise und Ortskenntnis erfordern, bleiben die Gutachterausschüsse primäre Instanz bei der Feststellung, während die Finanzgerichte sich auf methodische und verfahrensrechtliche Korrekturen konzentrieren.
Die Reform bringt jedoch auch eine gewisse Unsicherheit mit sich. Bis die neuen Hebesätze festgelegt werden, bleibt die konkrete Höhe der Grundsteuer ungewiss. Doch diese Übergangsphase ist notwendig, um eine gerechtere und zeitgemäße Steuerbasis zu schaffen.
Die Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juni 2024 in den Fällen 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23 bekräftigen, dass diese Reform den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht und den Weg für eine moderne, faire Grundsteuer bereitet.
Zielgruppe:
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Stichworte:
Steuerrecht, Grundsteuern, Reform des Grundsteuerrechts, Immobilienpreise, Nebenkosten Immobilien, Betriebskostenabrechnung, Umlage der Grundsteuer auf den Mieter,
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