Bereit machen für den Countdown: Die Finanzwelt im Euroraum muss sich auf eine neue Ära einstellen! Mit dem Jahreswechsel 2025 starten die verschärften Basel-III-Regeln, die in den darauffolgenden Jahren schrittweise ihre volle Wirkung entfalten werden. Der EU-Rat hat im Mai 2024 das entscheidende Gesetzespaket verabschiedet und somit den letzten Akt in dieser epischen Reformgeschichte gesetzt.
Am 30. Mai 2024 war der Tag, an dem der EU-Rat die neuen Vorschriften in Stein meißelte. Die Basel-III-Standards, die fast schon sagenumwoben sind, werden endlich in EU-Recht überführt. Die Gesetzesänderungen betreffen die Eigenmittelverordnung und die Eigenkapitalrichtlinie - wichtig für jede Bank, die ihre Bilanz robust wie einen Felsen gegen wirtschaftliche Beben wappnen will. Banken, darunter auch spezialisierte Immobilienfinanzierer, sollen stärker und widerstandsfähiger werden, um zukünftige wirtschaftliche Erschütterungen besser abfedern zu können.
Startschuss für die Verordnung ist der 1. Januar 2025. Doch Vorsicht: In ihrer vollen Strenge sind die Basel-Regeln erst ab dem 1. Januar 2030 verbindlich, nach einer fünfjährigen Übergangsfrist.
Ein zentrales Element der Reform ist der sogenannte Output-Floor. Ab dem Stichtag 1. Januar 2030 müssen Banken Mindestanforderungen erfüllen, die bei mindestens 72,5 Prozent der standardisierten Kapitalanforderungen liegen. Das bedeutet eine erhebliche Mehrbelastung, vor allem für Immobilienfinanzierer, wie der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) bereits mahnte.
Doch Basel III geht noch weiter: Die neuen Vorschriften harmonisieren auch die Mindestanforderungen für Zweigstellen von Banken aus Drittstaaten und regeln deren Aufsicht innerhalb der EU. Ebenfalls werden neue Standards für den Umgang mit Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ESG-Risiken) eingeführt.
Der Hintergrund dieser monumentalen Reform? Die globale Finanzkrise der 2000er Jahre. Ende 2017 einigten sich die großen Wirtschaftsmächte und ihre Zentralbanken auf die Basel-III-Regeln, um die Bankenwelt zu stabilisieren. Der Baseler Ausschuss, ansässig bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel, Schweiz, war federführend.
Die Einführung der Regeln war jedoch von Verzögerungen geprägt. Der ursprüngliche Startschuss im Jahr 2019 wurde mehrfach verschoben – erst auf 2022, dann auf 2023 aufgrund der COVID-19-Pandemie und schließlich auf Januar 2025. Entsprechend wurde auch die Übergangsfrist angepasst.
Die finale Reform von Basel III hat das Ziel, die Kapitalpolster der Banken aufzupolstern. Zunächst richtete sich der Fokus auf Großbanken. Doch die Lehren aus der Finanzkrise 2008 zwangen die Aufseher dazu, die interne Modellrechnung strikter zu regeln.
Mit der Annahme der Vorschriften im Mai 2024 durch den EU-Rat ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die geänderte Eigenmittelverordnung und Eigenkapitalrichtlinie werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, um die neuen Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Ab dem 1. Januar 2025 heißt es dann: Willkommen in der neuen Basel-III-Ära!
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