Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel am neuen Grundsteuer-System

Veröffentlicht am 14. Juni 2024 um 18:53

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich eine wichtige Entscheidung zur neuen Grundsteuer in Deutschland getroffen. Im Mittelpunkt stehen dabei Zweifel an der pauschalen Bewertung im Bundesmodell und die Möglichkeit für Eigentümer, niedrigere Grundstückswerte nachzuweisen. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte dieser Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Grundsteuerrefor

 

Grundsteuerwertfeststellungen nicht rechtmäßig

Beim Bundesmodell werden die Werte relativ pauschal ermittelt. Viele Eigentümer haben jedoch Einwände erhoben, dass ihre Immobilien viel weniger wert seien als berechnet. Häufig genannte Gründe umfassen schlechte Zugänglichkeit des Grundstücks oder einen sehr schlechten Zustand des Hauses.

Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hatte Ende November 2023 "ernstliche Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregeln angemeldet und in einem Eilverfahren zwei Antragstellern recht gegeben. Diese Entscheidung setzte die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide aus. Der BFH hat nun die gegen diese Entscheidung erhobenen Beschwerden des Finanzamts zurückgewiesen.

Keine Entscheidung über Verfassungsmäßigkeit

Wichtig zu betonen ist, dass der BFH keine Entscheidung über die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts getroffen hat. Nach Auffassung des BFH bestehen einfachrechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellungen. Diese Zweifel beruhen darauf, dass Steuerpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, wenn das Übermaßverbot verletzt sei.

Der Gesetzgeber hat diesen Nachweis zwar nicht ausdrücklich geregelt, verfügt aber in Massenverfahren wie diesem über einen großen Typisierungs- und Pauschalierungsspielraum. Dennoch könnte das Übermaßverbot verletzt sein, wenn der festgestellte Grundsteuerwert erheblich über das normale Maß hinausgeht.

Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts

Das letzte Wort könnte dennoch das Bundesverfassungsgericht haben. Obwohl der BFH sich zunächst auf einfachrechtliche Zweifel konzentriert hat, könnte eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts noch folgen. Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof hat bereits zur Wehr gegen das Grundsteuergesetz des Bundes geraten und bezeichnete es als verfassungswidrig.

In Baden-Württemberg, das dem Bundesmodell in modifizierter Form folgt, sind erste Musterklagen vor dem Finanzgericht jedoch gescheitert. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in anderen Bundesländern entwickeln wird.

Was Eigentümer wissen sollten

Eigentümer sollten sich gut über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren. Besteht der Verdacht, dass die pauschal ermittelten Werte für die neue Grundsteuer deutlich zu hoch sind, so muss die Feststellung ausgesetzt werden. Die Eigentümer müssen die Chance erhalten, einen tatsächlichen niedrigeren Wert mit Gutachten nachzuweisen. Dabei müssen sie Abweichungen von mindestens 40 Prozent glaubhaft machen, um eine Korrektur der Steuer zu erwirken.

Ein wesentlicher Punkt der BFH-Entscheidung ist, dass der festgestellte Wert den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert um 40 Prozent oder mehr übersteigen muss, um eine Anpassung der festgesetzten Steuer zu rechtfertigen. Liegt die Differenz darunter, bleibt die pauschal festgesetzte Steuer unverändert.

Ausblick: Zukunft der Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuer wird ab Januar 2025 fällig und betrifft zahlreiche Immobilienbesitzer in Deutschland. Die Entscheidung des BFH ist daher von großer Bedeutung und könnte weitreichende Folgen haben. Es zeigt sich, dass die Thematik der pauschalen Bewertung im Bundesmodell weiterhin kontrovers diskutiert wird und die endgültige Klärung möglicherweise erst durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen wird.

Fazit

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur neuen Grundsteuer im Bundesmodell wirft viele Fragen auf und könnte erhebliche Auswirkungen auf Eigentümer und Verwalter haben. Die Möglichkeit, einen niedrigeren Grundstückswert nachzuweisen, bietet Anträgen zur Korrektur des festgesetzten Steuerwertes eine Handhabe. Allerdings müssen erhebliche Wertabweichungen nachgewiesen werden, um eine Änderung zu bewirken.

Es bleibt spannend, wie sich der rechtliche Rahmen der Grundsteuerreform weiterentwickeln wird. Eigentümer und Verwalter sollten sich auf mögliche Anpassungen vorbereiten und mögliche Rechtsmittel in Betracht ziehen. Bleiben Sie informiert und setzen Sie sich mit der Thematik auseinander, um bestmöglich auf die neuen Anforderungen vorbereitet zu sein.

Zielgruppe:
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