Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Hausverwalter geplant

Veröffentlicht am 30. Juni 2024 um 19:38

Die Einführung eines echten Sachkundenachweises für Immobilienmakler und Hausverwalter ist lauf Koaltionsvertrag geplant!

In der Immobilienbranche ist seit langem eine Diskussion über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit eines echten Sachkundenachweises für Makler und Verwalter im Gange.

Im Koalitionsvertrag 2021 von FDP, Grünen und SPD wurde die Einführung dieser Nachweispflicht angekündigt, um die Qualität der Branchen zu verbessern. Doch was genau steckt hinter dieser Idee und welche Unterschiede bestehen zu bestehenden Zertifizierungen?

Der Sachkundenachweis Immobilienmakler: Warum er geplant ist

Ein Sachkundenachweis für Immobilienmakler könnte die Branche revolutionieren. Während derzeit jeder, der die Grundvoraussetzungen erfüllt, als Makler tätig werden kann, würden mit einem Sachkundenachweis fundierte Kenntnisse und Professionalität sichergestellt. Dies würde dazu führen, dass Eigentümer und Käufer sich auf das Fachwissen und die Seriosität eines Maklers verlassen können.

Vorteile eines Sachkundenachweises sind:
- Erhöhte Beratungskompetenz
- Besserer Kundenschutz
- Stärkung des Berufsbildes

Der Sachkundenachweis Hausverwalter: Qualität und Sicherheit

Hausverwalter, sowohl für Mietobjekte als auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), tragen eine enorme Verantwortung. Ein Sachkundenachweis für diese Berufsgruppe würde nicht nur den Zugang zur Tätigkeit regulieren, sondern auch sicherstellen, dass Verwalter über die notwendigen Kenntnisse in Recht, Technik und Verwaltung verfügen.

Die Einführung eines solchen Nachweises könnte folgende Vorteile bieten:
- Professionellere Verwaltung von Immobilien
- Rechtssichere Beschlüsse und Verträge
- Erhöhter Schutz für Eigentümer und Mieter

Unterschiede zwischen Sachkundenachweis und Zertifizierung

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einem Sachkundenachweis und einer Zertifizierung zu verstehen. Eine Zertifizierung ist oft freiwillig und könnte durch privatwirtschaftliche Institutionen, wie Berufsverbände oder Weiterbildungseinrichtungen, vergeben werden. Ein Sachkundenachweis hingegen wäre eine staatlich vorgeschriebene Zugangsvoraussetzung zum Beruf.

Während eine Zertifizierung zwar Qualitätssiegel bietet, aber rechtlich nicht bindend ist, wäre ein Sachkundenachweis gesetzlich verpflichtend, wodurch die Gesamtqualität und Professionalität in der Branche massiv gesteigert werden könnten

 

Änderungen im § 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO: Was steht bevor?

Die geplante Änderung im § 34c Abs. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) sieht vor, dass Hausverwalter und Immobilienmakler einen echten Sachkundenachweis erbringen müssen, um gewerblich tätig werden zu dürfen. Dies würde bedeuten, dass nur Personen, die entsprechende Prüfungen bestehen und somit ihr Fachwissen nachweisen, in diesen Berufen arbeiten dürften.

Die Einführung dieses Nachweises wurde im Koalitionsvertrag festgehalten, allerdings steht eine offizielle Terminierung für die Umsetzung noch aus. Dies lässt Raum für Diskussionen und Spekulationen, wie und wann diese Regelung tatsächlich in Kraft treten wird.

Ausnahmen: WEGs in Selbstverwaltung

Eine wichtige Ausnahme bei der Einführung des Sachkundenachweises liegt bei WEGs in Selbstverwaltung. Hier handelt es sich um interne Verwalter, die nicht gewerblich tätig sind und somit nicht unter die Nachweispflicht fallen würden. Damit wird gewährleistet, dass Eigentümergemeinschaften, die eigenständig ihre Verwaltung übernehmen, nicht unnötiger Bürokratie unterliegen.

Fazit: Ein Schritt zu mehr Qualität und Professionalität

Die Einführung eines echten Sachkundenachweises für Immobilienmakler und Hausverwalter könnte einen bedeutenden Schritt zur Hebung der Qualität in der Branche darstellen. Er würde sicherstellen, dass nur qualifizierte und fachkundige Personen diese Berufe ausüben dürfen, was letztlich zu mehr Vertrauen und Sicherheit für Eigentümer, Käufer und Mieter führen würde.

Die Abgrenzung zur Zertifizierung zeigt, dass es sich hierbei um eine staatlich geregelte Qualifikationsvoraussetzung handelt, die mehr Verbindlichkeit und Standards schafft als freiwillige Zertifizierungen.

Die noch ausstehende Umsetzung durch eine entsprechende Änderung des § 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO bleibt spannend. Klar ist jedoch, dass durch diese Maßnahme das Berufsbild des Immobilienmaklers und Hausverwalters professionalisiert und aufgewertet werden könnte.

 

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