Die Bundesregierung hat sich auf die Renaissance der Wohngemeinnützigkeit verständigt! Wer erschwingliche Wohnungen baut, kann sich jetzt auf Unterstützung freuen. Das sieht das frisch beschlossene Jahressteuergesetz 2024 vor. Ein bedeutender Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum wird gemacht.
Im Jahressteuergesetz 2024 verankert das Kabinett die "Förderung wohngemeinnütziger Zwecke" fest in der Abgabenordnung (AO). Am 5. Juni 2024 hat das Kabinett grünes Licht gegeben. Nun liegt es am Bundestag, diese wegweisende Entscheidung zu beraten.
„Die Wohngemeinnützigkeit ist zurück! Ich bin begeistert, dass wir dieses zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in die Tat umsetzen konnten“, jubelte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“. Sie betonte, dass die Einkommensgrenzen so gesetzt wurden, dass rund 60 Prozent der deutschen Haushalte profitieren könnten.
Soziale Unternehmen, Vereine und Stiftungen werden künftig steuerlich belohnt, wenn sie bezahlbare Wohnungen errichten. Einzige Voraussetzung: Die Mieten müssen dauerhaft unter dem Marktniveau bleiben. Andernfalls entfällt die Unterstützung.
Jahressteuergesetz 2024 (Referentenentwurf)
Im Rahmen der neuen Wohngemeinnützigkeit wird die Abgabenordnung (AO) angepasst und fördert Mietangebote primär für Menschen, deren Einkommen beim Fünffachen der Sozialhilfe nach SGB XII liegt. Für Alleinstehende und Alleinerziehende gilt das Sechsfache. Eine Einkommensprüfung findet nur zu Beginn des Mietverhältnisses statt, steigende Einkommen der Bewohner sind kein Ausschlusskriterium.
Das BMWSB möchte so die steuerbegünstigte Vermietung gegenüber aktuellen Regelungen erweitern und rechtliche Klarheit für Rücklagenbildungen schaffen, die für Investitionen wie Sanierungen langfristig notwendig sind.
Die Steuererleichterungen könnten sich, nach Schätzungen, auf jährlich ein- bis zweitausend Euro pro Wohnung belaufen. Ein Unternehmen mit 300 Wohnungen könnte somit jährlich eine halbe Million Euro sparen – Geld, das in die Mietreduzierung oder Bestandsinvestitionen fließen könnte.
Neue Wohngemeinnützigkeit: Eckpunkte des Bauministeriums
Im August 2023 legten die SPD-Fraktionsspitzen Eckpunkte für die neue Wohngemeinnützigkeit vor, basierend auf Papieren des BMWSB vom 14. Juni 2023. Diese stellten drei Umsetzungsmöglichkeiten vor:
1. Eigenständige Unternehmenslösungen mit Zulagen: Ein Wohnungsunternehmen könnte vollständig als gemeinnütziges Unternehmen geführt werden, wobei finanzielle Nachteile durch Steuererleichterungen und Grundsteuerbefreiungen ausgeglichen würden.
2. AO-Lösung ohne Zulagen: Innerhalb der bestehenden Steuerregelungen könnte ein wohngemeinnütziger Zweck hinzugefügt werden, der keine zusätzlichen Zulagen benötigt.
3. Flexibler, leistungsbezogener Ansatz: Eine Förderung spezifischer Unternehmensteile oder Wohnungen innerhalb profitorientierter Unternehmen wäre ebenfalls möglich.
Hintergrund der Wohngemeinnützigkeit
Die Wohngemeinnützigkeit hat historische Wurzeln im 19. Jahrhundert, erlebte ihre Blüte in den 1920er und erneut in den 1950er bis 1970er Jahren. Das ursprüngliche Gesetz wurde Ende 1989 abgeschafft. Im Koalitionsvertrag von 2021 wurde festgehalten, diese Form der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen wiederzubeleben. Das Ziel ist es, zusätzlich zu den bestehenden Strukturen neue Potenziale für bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
GdW: „Wohngemeinnützigkeit reicht bei Weitem nicht“
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, sieht die neue Wohngemeinnützigkeit als Schritt in die richtige Richtung, betont aber, dass weit mehr Anstrengungen notwendig sind, um den Wohnungsmangel zu beheben. Sozial orientierte Wohnungsunternehmen könnten mit zusätzlichen Subventionen deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen, jedoch bräuchten sie günstiges Bauland und eine nachhaltige Förderpolitik.
Die Bundesregierung rechnet damit, dass etwa 100 soziale Unternehmen, Vereine und Stiftungen die neue Regelung nutzen könnten, wovon rund 105.000 Haushalte mit niedrigem Einkommen profitieren würden. Der Mieterbund kritisierte allerdings das Fehlen der im Koalitionsvertrag versprochenen Investitionszulagen, was die Wirkung der Maßnahmen beschränkt.
Für: Hausverwalter, Wohnimmobilienverwalter, Zertifizierter Verwalter (IHK), Makler/innen, Immobilienmakler, Eigentümer, Immobilienverwalter (IHK).
Schlagworte: Wohngemeinnützigkeit, Immobilien, Steuerersparnis mit Immobilien, Steuervorteil Immobilieninvestion, Immobilien Jahressteuergesetz 2024.
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