In Schleswig-Holstein wird derzeit eine Neuausrichtung der Grundsteuer vorbereitet. Dabei sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, für Wohn- und Nichtwohngrundstücke differenzierte Hebesätze festzulegen. Dies könnte eine erhebliche Veränderung mit sich bringen und eröffnet zahlreiche neue Handlungsspielräume für die Gemeinden.
Eine innovative Lösung für die Kommunen
Laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Schleswig-Holsteins vom 4. Juni 2024 hat die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden intensiv über die erwarteten Verschiebungen der Steuerbelastungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten diskutiert. Diese Entwicklungen sind Teil der bundesweiten Grundsteuerreform, die nun auch in Schleswig-Holstein umgesetzt wird.
Finanzministerin Monika Heinold unterstreicht in der Mitteilung, dass auf Anregung der Kommunen ein Gesetzentwurf entsteht, der differenzierte Hebesätze ermöglicht. Die kommunalen Landesverbände begrüßen diese Initiative ausdrücklich. Sie sehen darin eine großartige Chance, die steuerpolitischen Handlungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden zu erweitern und deren Selbstverwaltung weiter zu stärken.
Komplexität und Chancen der Reform
Indes weisen die kommunalen Landesverbände darauf hin, dass die Einführung differenzierter Hebesätze gut durchdacht und verfassungsfest begründet sein muss. Noch ist unklar, wie viele Kommunen diese neue Möglichkeit tatsächlich nutzen werden. Nichtsdestotrotz soll die Flexibilität bereits ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung stehen und somit den Kommunen in Schleswig-Holstein eine wertvolle neue Option bieten.
Kommunen in der Verantwortung
Kommunen, die sich für die Nutzung differenzierter Hebesätze entscheiden, müssen ihre Entscheidungen transparent darlegen. Dies ist notwendig, um die Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes zu gewährleisten.
Ein Blick nach Nordrhein-Westfalen
Interessanterweise haben sich die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände darauf geeinigt, den Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen inhaltlich unverändert zu übernehmen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern sorgt auch für eine zügige Umsetzung.
Finanzministerin Heinold erklärt: „Wir sind bereits dabei, eine Formulierungshilfe für den Landtag zu erarbeiten, damit das parlamentarische Verfahren reibungslos beginnen kann. Uns war wichtig, dass es im Ermessen der Kommunen liegt, ob sie differenzierte Hebesätze einführen möchten. Denn letztlich liegt die Verantwortung der Ausgestaltung vor Ort.“
Transparenz und Fortschritt
Das bereits abgestimmte Transparenzregister bleibt unverändert und schließt differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B aus. Das Register soll im September veröffentlicht werden. Gleichzeitig wird die Landesregierung dem Parlament zeitnah eine Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf zur Einführung differenzierter Hebesätze vorlegen.
Mit diesen Maßnahmen vollzieht Schleswig-Holstein einen bedeutenden Schritt in Richtung einer flexibleren und transparenteren Grundsteuerpolitik, bei der die Kommunen selbst die Zügel in die Hand nehmen können.
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