Heizungsprüfung und Hydraulischer Abgleich: Wichtige Fristen und Pflichten für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
Description: Erfahren Sie alles Wichtige zur Heizungsprüfung und zum hydraulischen Abgleich für Mehrfamilienhäuser mit über sechs Wohnungen. Wichtige Fristen und Optimierungspflichten nach EnSimiMaV und GEG ab Januar 2024.
Heizungsprüfung und Hydraulischer Abgleich: Wichtige Fristen und Pflichten für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
Prüf- und Optimierungspflichten: Hintergrund und gesetzliche Grundlagen
Ab Januar 2024 treten für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohnungen strenge Vorgaben in Kraft. Die Heizungsprüfungs- und Optimierungspflichten basieren auf der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) sowie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese Regelungen sollen die Energieeffizienz steigern und den CO2-Ausstoß verringern.
Wichtige Fristen: Termine für Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung
Für Mehrfamilienhäuser gibt es klare Fristen, die eingehalten werden müssen:
- Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohnungen bis zum 30. September 2024.
- Wärmezentralheizungen in Gebäuden mit sechs bis neun Wohnungen bis zum 30. September 2024.
- Bei großen Mehrfamilienhäusern ab zehn Wohneinheiten galt der 15. September 2023 als Deadline.
Für kleinere Gebäude oder Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich dieser Maßnahmen.
Hydraulischer Abgleich: Die Fristen nach dem neuen GEG
Das neue GEG führt zusätzliche Anforderungen zur Optimierung älterer Heizungsanlagen ein. Ab dem 1. Oktober 2024 müssen alle neuen Heizungssysteme hydraulisch abgeglichen werden. Für ältere Anlagen gelten spezifische Fristen:
- Heizungsanlagen eingebaut nach dem 30. September 2009: innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren.
- Heizungsanlagen eingebaut vor dem 1. Oktober 2009: bis zum 30. September 2027.
Heizungsoptimierung nach § 60b GEG: Die Fristen und Vorgaben
Auch die Heizungsoptimierung ist ab dem 1. Oktober 2024 verpflichtend. Wichtig dabei sind folgende Regelungen:
- Heizungsanlagen nach dem 30. September 2009 eingebaut: Optimierung binnen eines Jahres nach 15 Betriebsjahren.
- Heizungsanlagen vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut: Optimierung bis zum 30. September 2027.
Die Maßnahmen umfassen den Austausch veralteter Pumpen, Dämmung von Armaturen und Rohren sowie den hydraulischen Abgleich.
Der Unterschied zwischen Heizungsprüfung und Heizungscheck
Für viele Eigentümer ist der Unterschied zwischen einer Heizungsprüfung und einem Heizungscheck unklar. Die Heizungsprüfung zielt auf die Überprüfung und Optimierung der Heizungseinstellungen, während der Heizungscheck das gesamte Heizsystem inspiziert und dokumentiert. Letzteres führt oft zu präziseren Ergebnissen und umfassenderen Optimierungen.
Hydraulischer Abgleich: Was passiert genau?
Beim hydraulischen Abgleich ermittelt ein Fachbetrieb die notwendige Wärmeleistung und stellt die Wassermenge des Heizungssystems sowie die Vorlauftemperatur ein. Dies gewährleistet eine gleichmäßige Wärmeverteilung und kann den Energieverbrauch um bis zu 15 Prozent senken.
Praxis-Tipp: "Verfahren B" beim hydraulischen Abgleich bevorzugen
Zukunft Altbau empfiehlt die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach "Verfahren B". Dieses Verfahren ist zwar kostenintensiver, aber auch genauer und für die Umrüstung auf Wärmepumpen unverzichtbar. Hierbei wird eine raumweise Heizlastberechnung durchgeführt und die Einstellungen detailliert erfasst.
Zielgruppe:
Immobilien-Eigentümer, VerwalterInnen, Immobilienprofis, Immobilienmakler, Zertifizierte ImmobilienVerwalter/innen, Wohnimmobilienverwalter/innen, Wertermittler, Zertifizierte Wertgutachter, Immobilienfinanzierer, Baufinanzierer, Kapitalanleger.
Stichworte:
Immobilienfachwissen, Kosten für die Heizungen, Hydraulischer Abgleich, WEG Nebenkosten, Preise Nebenkostenabrechnung, umlegbare Kosten Hydraulischer Abgleich kleine und große WEGs.
Immobilienfinanzierung, Ausbildung Makler Hausverwalter Wertermittler, Weiterbildung Wohnimmobilienverwalter, Immobilienmakler Ausbildung, Makler Fortbildung, Pflichtfortbildung nach §34C GEWO / ABV, zertifizierter Verwalter nach §26 WEG.
Erstelle deine eigene Website mit Webador